Kumulieren und Panaschieren

Wahlverfahren und Stimmenzählung bei der Kommunalwahl in Brandenburg

wenn man diesen Text als prompt bei Chat GPT reinhaut, kommt sowas raus. Tool, oder?


Vorneweg
Die Autorin verwendet das kollegiale DU. Wir sind ja hier unter uns.
Die Autorin verwendet, um Menschen, die allergisch auf gegenderte Texte reagieren, nicht zu verletzen, dort, wo geschlechtsneutrale Begriffe nicht passend sind, das generische Femininum.
Menschen aller anderen Geschlechter, insbesondere Männer, sind selbstverständlich mit gemeint.
 
Begriffe klären ist immer gut
Kumulieren (abgeleitet vom lateinischen cumulus – “Anhäufung”) bedeutet Stimmenhäufung oder, wie wir Stauden- und Kartoffelgärtnerinnen sagen würden: Anhäufeln.
 
Panaschieren (abgeleitet vom französischen Verb panacher – „mischen“) meint das Verteilen der Stimmen auf einzelne Kandidierende, auch über Listengrenzen hinweg, oder um im Gartenbild zu bleiben: Mischgemüse.
 
Einzelkandidierende sind, wie der Name schon sagt, Personen, die einzeln kandidieren.
 
Listen sind eine Aneinanderreihung von kandidieren Menschen, die entweder von Parteien oder Wählergruppen auf diese gewählt wurden. Jede Partei oder Wählergruppe darf bei jeder Wahl nur eine Liste aufstellen. Die Reihenfolge der Kandidierenden auf der jeweiligen Liste wird von den Parteien oder Wählergruppen bestimmt. Sie ist aber bei unserem Wahlverfahren nicht wichtig. 
Die Reihenfolge ist eher ein Serviervorschlag. 
 
Woanders ist es anders.
Unser brandenburgisches Kommunalwahlverfahren ist eine einfache Variante von Kumulieren und Panaschieren. Daraus lässt sich folgern, dass es kompliziertere Varianten gibt, in Hessen zum Beispiel oder in Hamburg. Wenn ihr – zweite Meinung und so – in diesem Internet alles hier Geschriebene noch einmal genau nachlesen wollt, dann achtet darauf, dass ihr euch über die brandenburgische Version von Kumulieren und Panaschieren informiert. Sonst könntet ihr Dinge lernen, die zwar in Bayern, Hessen oder Hamburg erlaubt sind, aber in Brandenburg zu ungültigen Stimmzetteln führen. So ist das mit dem Föderalismus.
 
Hier ist es so.
Hier in Brandenburg hast du bei der Kommunalwahl 3 Stimmen. 
Du kannst alle 3 Stimmen einer einzelnen Kandierenden geben, deine 3 Kreuze also dort anhäufeln, oder eine Mischung aus bis zu 3 Kandidierenden zusammenstellen, indem du jeweils ein Kreuz bei verschiedenen Kandidierenden machst. 
Und zwar unabhängig davon, auf welcher Liste die Kandidierenden stehen.
Bis zu 3, weil es natürlich auch erlaubt ist, einer Kandidierenden 2 Stimmen und einer anderen eine Stimme zu geben. Weniger als 3 Stimmen ist auch erlaubt, dann gelten die nicht abgegebenen Stimmen als ungültig.
Auch, wenn du mehr als 3 Kandidierende ganz doll magst, gib bitte nicht mehr als 3 Stimmen ab, denn, wenn du das tust, ist dein gesamter Stimmzettel ungültig.
Ungültig ist dein Stimmzettel auch, wenn er “einen Zusatz enthält”, du also meinst, da irgendwas drauf kritzeln zu müssen, “einen Vorbehalt enthält” – wenn zum Beispiel einzelne Kandidierende durchgestrichen sind oder wenn der Stimmzettel selbst “durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten” ist.
 
Aber, wenn ich einzelne Kandidierende ankreuzen darf, warum machen sich die Parteien und Wählergruppen dann die Mühe mit den Listen? Sie könnten doch alle einzeln kandidieren? 
Könnten. Aber gemeinsam ist man stärker:


Willensbildung
Wir erinnern uns. Bei der letzten Wahl zu GVV gab es 46 Kandidierende. 
Wen soll ich wählen? Wer steht wofür? Wer ist wogegen? Ah, die kenn ich, aber wird sie sich für das einsetzen, was ich will? Keine Ahnung. Meistens. Wie soll ich alle Kandidierenden befragen und mir eine Meinung bilden? Keine Chance.
Klar, wenn du Einzelkandidierende auf dem Wahlzettel findest, die du voll kompetent, vertrauenswürdig und super findest, mach deine 3 Kreuze bei ihnen. 
Wenn das nicht so ist, bieten Listen von Parteien und Wählergruppen da schon mehr inhaltliche Orientierung. Insbesondere bei Parteien weiß man ja so ungefähr, wofür sie stehen. Parteien haben Programme. Auch Wählergruppen haben im Vorfeld der Wahlen gemeinsame Ziele und Positionen definiert oder sich zumindest einen Namen gegeben, der darauf schließen lässt, wo die Reise hingehen soll.
 
Stimmenübertragung
Dazu ein kleines Rechenbeispiel. 
Wir wählen einen imaginären Ortsbeirat mit 3 Sitzen in einem Wahlgebiet mit 100 Wahlberechtigten. Alle haben 3 Stimmen. Alle gehen wählen. Alle machen ihre 3 Kreuze und auch sonst alles richtig. 300 abgegebene Stimmen. Ein Traum!
Zur Wahl stehen 2 einzeln Kandidierende und eine Liste mit 3 Kandidierenden.
Theoretisch kostet demnach ein Sitz in unserem imaginären Ortsbeirat 100 Stimmen. 
Unsere Wahl endet mit folgender Stimmenverteilung:
Einzelkandidierende A = 49 Stimmen
Einzelkandidierende B = 100 Stimmen
Liste C = 151 Stimmen aufgeteilt auf:
• Listenkandidierende C.1 = 49 Stimmen
• Listenkandidierende C.2 = 32 Stimmen
• Listenkandidierende C.3 = 70 Stimmen


Die Verteilung von Sitz No. 1
Der erste Sitz geht an die Liste C. Denn 151 ist mehr als 100 und mehr als 49. 
Innerhalb der Liste geht der Sitz an die Listenkandidierende C.3, denn 70 Stimmen sind mehr als 49 und mehr als 32.
Weil sie aber nur 70 Stimmen hat, ein Sitz aber 100 Stimmen kostet, bekommt sie die fehlenden 30 Stimmen von der Listenkandidierenden C.2. Nachdem der Sitz “bezahlt” wurde, hat unsere Liste C noch 51 Stimmen zur weiteren Verwendung.
 
Die Verteilung von Sitz No. 2
Der zweite Sitz geht an die Einzelkandidierende B. Denn 100 ist mehr als 49. Rest 0.
 
Die Verteilung von Sitz No. 3
Die Einzelkandidierende A hat 49 Stimmen.
Die Liste C hat aber nach Abzug der 100 Stimmen für Sitz 1 noch 51 Stimmen und erringt deswegen diesen Sitz No.3.
Innerhalb der Liste geht der Sitz an die Listenkandidierende C.1, denn 49 Sitze sind mehr als 2. Wir erinnern uns, 30 Stimmen von C.2 wurden schon verbraucht, um den ersten Sitz zu „bezahlen“.
In unseren imaginären Ortsbeirat gewählt wurden: C.3, B, C.1
 
Hast du Lust auf eine kleine Rätselpause?
Wie ist die Sitzverteilung bei einem Wahlergebnis von:
Einzelkandidierende A = 51 Stimmen
Einzelkandidierende B = 100 Stimmen
Liste C = 149 Stimmen
–       Listenkandidierende C.1 = 49 Stimmen
–       Listenkandidierende C.2 = 30 Stimmen
–       Listenkandidierende C.3 = 70 Stimmen


Nachrücken
Wenn im Laufe einer Legislaturperiode (so heißt der Zeitraum bis zur nächsten Wahl) eine gewählte Person von ihrem Amt zurücktritt oder verstirbt, kann jemand anderes von dieser Liste auf ihren Platz nachrücken. Wenn in unserem imaginären Ortsbeirat Listenkandidierende C.3 zurücktritt, könnte C.2 nachrücken. Tritt Einzelkandidierende B zurück, bleibt der Platz leer. Das wäre in einer GVV unschön. Im Ortsbeirat wäre es aber besonders schlecht, weil spätestens, wenn nur noch ein Ortsbeiratsmitglied übrig ist, muss neu gewählt werden.
 
So. Jetzt weißt du, wie es geht und warum die Dinge so sind wie sie sind. Jetzt musst du nur noch wissen, wen du wählst. Die Autorin gibt schon deswegen keine Ratschläge, weil sie selbst kandidiert.
Nur so viel: Überleg dir nicht, was du nicht willst, sondern überleg dir, was du willst.
Und dann such dir die Kandidierende(n), die du am ehesten für fähig hältst, daran zu arbeiten, dass das, was du willst, umgesetzt wird. Such dir Leute, die demokratisch und kompromissfähig zusammenarbeiten können. Such dir Leute, die dazulernen wollen. Und denk daran. Es ist eine Kommunalwahl.


Die Kriege dieser Welt werden nicht im Ortsbeirat entschieden. Nicht mal im Kreistag. Auch wenn das im Kreistag Uckermark einige anders sehen.
 
Kleiner Trick: Wenn du in Ruhe überlegen und ankreuzen willst, beantrage Briefwahl.
Dann kommt der Wahlzettel zu dir nach Hause und du kannst stressfrei und in vertrauter Umgebung deine Kreuze machen.
Briefwahl ist auch angeraten, wenn du befürchtest, dass du vor dem 09.06.2024 stirbst, zum Beispiel, weil du einen besonders sportlichen Fahrstil oder andere Risikosportarten pflegst, oder wenn absehbar ist, dass du bis zum 09.06.2024 durch Richterspruch dein Wahlrecht verlierst. Das ist sehr unwahrscheinlich. Wer sich dennoch nicht sicher ist, kann gern die Erläuterungen der Bundeswahlleiterin zum §13 Bundeswahlgesetz nachlesen.
 
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html
 
Katja Dathe